© Hölzel Arbeitsbühnen 2020
Vermietbedingungen und
AGB’s
Vermietbedingungen:
1.
Die Vermietung erfolgt nur tageweise oder nach Vereinbarung.
2.
Als Miettag (Selbstbediener) gilt der Arbeitstag (max. 10 Std.): 7:00 - 17:00 Uhr
3.
Die tatsächlichen Arbeitszeiten (z. B. auch Arbeiten an Wochenenden) werden nach Auswertung des integrierten
Datenerfassungsgerätes berechnet.
4.
Transportkosten werden je nach Aufwand/Einsatzort gesondert berechnet.
5.
Alle Geräte sind durch eine Maschinenbruchversicherung mit einer Selbstbeteiligung versichert.
6.
Bei jedem Auftrag berechnen wir eine Geräteausgabe- und Rücknahmepauschale.
7.
Betriebsstoffe (Diesel/Benzin) werden nach Verbrauch gesondert berechnet. Eine Selbstbetankung bei Rückgabe ist möglich.
8.
Die Mehrtagespreise (Preisstaffelung) verstehen sich je Arbeitstag und zusammenhängend.
9.
Der Miettag beginnt mit Verlassen und endet mit Rückkehr des Gerätes auf unserem Betriebshof.
10.
Sandstrahl- und Spritzarbeiten sind grundsätzlich verboten!
11.
Selbstabholer/Fahrer benötigen bei der Abholung den Führer- bzw. Fahrzeugschein (LKW / Anhänger) und eine Angabe über
die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges.
Was müssen wir von Ihnen wissen?
Welche Arbeiten führen Sie durch?
Welche Höhe müssen Sie erreichen?
Welche maximale seitliche Reichweite benötigen Sie?
Welche Platzverhältnisse haben Sie?
Wie sind die Zufahrtsmöglichkeiten, Untergrund ... etc.?
Wann benötigen Sie das Gerät?
Wie lange benötigen Sie das Gerät?
Soll das Gerät angeliefert werden oder wollen Sie es selbst abholen? Hinweis: Eine Abholung ist aber nur bei Anhänger oder
Lkw möglich.
Wer ist der Rechnungsempfänger?
Sind behördliche Genehmigungen nötig? (Straßensperrung, Gehwegbenutzung ... ?)
Bitte beachten Sie!
Selbstabholer / Fahrer benötigen bei der Abholung den Führer- bzw. Fahrzeugschein (Lkw / Anhänger) und eine Angabe über
die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges.
Darüber hinaus bitten wir Sie, die von Ihnen ausgeliehenen Geräte insbesondere gegen Farbverunreinigungen zu schützen.
Eventuell anfallende Reinigungs- und Lackierungsarbeiten sind nicht im Mietpreis inbegriffen.
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